HUNDEHALTERGESETZ
Seit dem 1. Oktober 2008 ist das neue Hundehaltergesetz in Kraft.
Es schreibt vor, dass alle Personen, welche ab dem 1. September 2008 einen Hund kaufen oder halten wollen, einen genannten Sachkundenachweis erbringen müssen. Diesen erlangt man durch besuchen eines entsprechenden Neuhundehalterkkurses (SKN).
Der Kurs beinhaltet einen theoretischen und eine praktischen Teil. Der theoretische Teil muss vor dem Kauf des Hundes absolviert werden, der praktische zusammen mit Ihrem Hund muss innerhalb eines Jahres besucht werden.
Wer schon einmal im Besitz eines Hundes war, muss nur noch den praktischen Teil absolvieren.
Auf der Internetseite www.skn-kurse.ch werden alle Kurse ausgeschrieben.
Der Hundehalter kann sich ganz einfach in der nach Postleitzahl sortierten Liste einen geeigneten Kurs aussuchen.
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